Leistungen
Heiz- und Betriebskostenabrechnung
Wärmekostenabrechnung & Hausnebenkostenabrechnung
Wir erstellen Ihnen pünktlich eine leicht verständliche Abrechnung direkt vor Ort in unserem Büro. Sie erhalten sie in der Regel binnen 10 Arbeitstagen. Um falsche Abrechnungen zu vermeiden, prüfen wir die abgelesenen Werte manuell auf Plausibillität. So wird ein Mehraufwand durch Korrekturen vermieden.
Wir übernehmen für Sie auf Wunsch die komplette Hausnebenkostenabrechnung mit allen umlegbaren Betriebskosten, so dass Sie sich entspannt um andere Dinge kümmern können.
Legionellenuntersuchung
Am 01.11.2011 tratt die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft. Hier wird zwingend die Untersuchung des Warmwassers auf Legionellen vorgeschrieben. Dies gilt für alle Anlagen mit mehr als 400 Ltr. Speichervolumen, oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Ltr. Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Zapfstellen. Vorausgesetzt Duschen sind im Objekt vorhanden.
Damit gilt die Verordnung faktisch für alle Mehrfamilienhäuser, in denen Wohnungen genutzt werden oder zu anderen gewerblichen Zwecken genutzt werden.
Mehr Informationen zu unserem Service finden Sie unter:
Rauchmelder-Service

Sicher ist sicher ...
Vergewissern Sie sich, ob in ihren Räumen einen Rauchmelder vorhanden ist, denn diese sind bereits in vielen Bundesländern Pflicht.
Der Eigentümer haftet dafür, wenn kein Rauchmelder vorhanden oder dieser nicht betriebsbereit ist.
Wir kümmern uns darum, dass die Rauchmelder fachgerecht installiert und jährlich gewartet werden.
Messgeräte / Montage / Ablesung
Mit unserem Service kümmern wir uns um die Anmeldung der Ablesetermine, um das Ablesen der Messgeräte direkt vor Ort, sowie um die Erstellung der jährlichen Abrechnung.
Uns ist es wichtig, dass Ihre Ablesedaten vertraulich behandelt werden. Deshalb arbeiten wir ausschließlich mit langjährigen Ablesern zusammen.
Ob Wärme-, Wasserzähler oder Heizkostenverteiler – unsere erfahrenen Techniker montieren die Messgeräte fachgerecht unabhängig von der vorhanden Messausstattung.
Wir beziehen unsere Geräte nur von namenhaften und vertrauenwürdigen Herstellern. Somit wird eine rechtssichere Abrechnung und Qualität garantiert.
Bei Fragen zur Messgeräteausstattung oder Nachrüstung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung und beraten Sie gerne.
IdA - Informationen in der Abrechnung
IdA –Informationen in der Abrechnung gem. § 6a (3) der Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
Was ist die IdA?
Durch eine Anpassung der Heizkostenverordnung sollen Hausbewohner weiter zum Energiesparen angeregt werden. Die IdA ist für alle Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 1. Dezember 2021 vorgeschrieben. Eigentümer sind verpflichtet, mit der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zusätzlich detaillierte Informationen rund um den individuellen Energie-verbrauch bereitzustellen. Durch die transparente Gegenüberstellung des persönlichen Verbrauchs mit dem Vorjahr und mit Durchschnittsverbrauchern, sowie der Darstellung der Emissionen soll ein bewussterer Umgang mit Energie angeregt werden.
Welches Ziel hat die IdA?
Die IdA richtet sich an alle Personen, welche direkten Einfluss auf ihren individuellen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser haben. Das Ziel ist eine nachhaltige Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40% bis 2030 auf europaweiter Ebene und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Was muss ich jetzt machen?
Gemäß der novellierten Heizkostenverordnung § 6a (3) sind Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, den Mietern und Eigentümern diese Verbrauchsinformationen zusätzlich zur klassischen Heizkostenabrechnung zukommen zu lassen. Die Ausweisung der individuellen Verbrauchsvergleiche und der anderweitigen Angaben übernimmt Vertus auf Basis der vorhandenen Verbräuche und Daten automatisch. Sie müssen dafür nichts weiter tun.
Als Hausverwaltung oder Eigentümer benötigen wir lediglich von Ihnen zusätzlich die Angabe auf der Kostenaufstellung, ob weitere nicht erfasste, meist kostenfreie Energieträger zur Verfügung gestellt wurden. Meist könnte dies z.B. Solarenergie (Solarthermie) sein. Bei Fernwärme wird i.d.R. auch noch der CO2-Emissionsfaktor und der Primärenergiefaktor des Wärmenetzes benötigt. Diese Angaben finden Sie auf Ihrer Energieabrechnung oder auf der Website des Energielieferanten. Für viele Netze halten wir diese Werte für Sie vor, oder verwenden in Ausnahmefällen entsprechende Durchschnittswerte.
Welche Inhalte umfasst die IdA?
- Vergleich des Verbrauchs mit einem normierten Durchschnittsnutzer
- Witterungsbereinigter Vergleich zum Vorjahr auf Grundlage von Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes
- Informationen zum Energiemix inklusive der prozentualen Zusammensetzung und den Treibhausgasemissionen (CO2)
- Weitere Informationen und Kontaktadressen, insbesondere zu erhobenen Steuern, Abgaben und Zöllen, sowie Verbraucherorganisationen, Energieagenturen, Verbraucherschlichtungsstellen, etc.
Welche Steuern, Abgaben und Zölle fallen an?
Die nachstehende Tabelle zeigt auf, welche Steuern und Abgaben auf die jeweiligen Brennstoffe zu entrichten bzw. in der IdA und den in der Kostenaufstellung aufgeführten Energiekosten enthalten sind. deumess.de/ida/
Was bedeutet „witterungsbereinigt“?
Der individuelle Verbrauch ändert sich jährlich je nach Wetterlage. In einem grundsätzlich eher milden/warmen Winter wird i.d.R. weniger geheizt als in einem kalten Winter. Der witterungsbereinigte Vorjahresverbrauch korrigiert diesen Witterungseinfluss auf Grundlage von Daten des Deutschen Wetterdienstes.
Vereinfacht gesagt lässt sich so der Verbrauch des Vorjahres mit dem aktuellen Jahr vergleichen, ohne dass das Wetter Einfluss auf die Vergleichswerte nimmt und diese verfälscht. Wenn der Verbrauch beispielsweise über mehrere Jahre hinweg konstant ist, könnte man darauf schließen, dass sich das Heizverhalten nicht verändert hat. Durch die Witterungsbereinigung wird der Energieverbrauch vergleichbar gemacht.
Wo finde ich weiterführende Informationen und Kontakte?
Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, Streitbeilegungsverfahren bei Verbrauchervertrag nach §310 (3) BGB, sowie technische Spezifikationen für energiebetriebene Geräte erhalten Sie in nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:
- Verbraucherzentrale Bundesverband: vzbv.de
- Bund der Energieverbraucher: energieverbraucher.de
- Dena, deutsche Energieagentur: dena.de/startseite/ KfW: kfw.de
- Liste von Verbraucherschlichtungsstellen, Bundesamt für Justiz: bundesjustizamt.de
- Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de






